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OLG Schleswig, 02.10.1996 - 5 U 124/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Recht des Darlehensnehmers zur Kündigung des Darlehens; Berechnung des Vorfälligkeitsentgelts
Verfahrensgang
- LG Lübeck, 16.06.1995 - 15 O 68/94
- OLG Schleswig, 02.10.1996 - 5 U 124/95
- BGH, 01.07.1997 - XI ZR 267/96
- OLG Schleswig, 08.01.1998 - 5 U 124/95
Papierfundstellen
- ZIP 1997, 501
- WM 1997, 522
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 01.07.1997 - XI ZR 267/96
Vorzeitige Auflösung eines Festzinskredits; Bemessung der …
Auf die Berufung der Beklagten hat das Oberlandesgericht, dessen Urteil in WM 1997, 522 abgedruckt ist, die Klage insgesamt abgewiesen; die Anschlußberufung der Kläger, mit der sie unter Zugrundelegung eines Wiederanlagezinssatzes von 7, 34 % die Zahlung weiterer 5633 DM begehrt haben, ist zurückgewiesen worden. - OLG Schleswig, 08.01.1998 - 5 U 124/95
Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung
Auf die Berufung der Beklagten hat der Senat mit Urteil vom 2. Oktober 1996 (WM 1997, 522) die Klage insgesamt abgewiesen und die Anschlußberufung der Kläger, mit der sie unter Zugrundelegung eines Wiederanlagezinssatzes von 7, 34% die Zahlung weiterer 5 633,- DM begehrt haben, zurückgewiesen. - OLG Hamm, 03.11.1997 - 31 U 95/97
Anspruch auf und Berechnung der Nichtabnahme- bzw. Vorfälligkeitsentschädigung
Diese Kosten hat sie auf 0, 24 % für Verwaltungsaufwand und 0, 06 % für Risikoaufwendungen geschätzt und sich dazu auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig vom 02.10.1996 (ZIP 1997, 501 = WM 1997, 522) gestützt.